Abkehr vom Wachstumsdogma, Ausrichtung an Lebensqualität
- Das Haushaltssicherungskonzept setzt voll und ganz auf ein Wachstum der Wirtschaftskraft und Einwohner*innenzahl als Lösung der kommunalen Haushaltsprobleme, obwohl eindeutig ist, dass bedingungsloses Wachstum die Probleme der Stadt (Klimakrise, Mietensteigerung, …) nur verschärft und zu einer Abnahme von Lebensqualität ihrer Bewohner*innen führt.
- 3.2.B: Änderung der Zielstellung zu Lebensqualität, statt Wirtschaftswachstum (alternative Formulierung: „Maßnahmen, die direkt ein Anstieg der Lebensqualität und Zufriedenheit der Bürger*innen bewirken, sind wichtiger als solche, die das nicht oder nur indirekt tun“)
Anerkennung der Klimakrise als zentrale Herausforderung der Zukunft, präventive Risikopolitik, keine Kürzungen beim Klimaschutz und der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit
- 3.2.A: Einbezug der Klimakrise bei Vorbereitung auf äußere Störungen, Risikoprävention über Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen sollte explizit aufgeführt sein
- 3.3.I: Die Klimakrise ist ein Risiko, das Jena in jedem Fall treffen wird, die Frage ist nur wie drastisch und wie deutlich sichtbar. Um dieses Risiko zu minimieren, dürfen die Mittel für Risikoprävention (Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen, Entwicklungszusammenarbeit) nicht gekürzt werden, stattdessen soll an Stellen gespart werden, die dieses Risiko erhöhen (z.B. Investitionen in fossile Infrastruktur).
- S_08: Naturverträgliche Reduktion der Grünflächenpflege, das heißt mehr Wildwuchs, Blühwiesen, geringere Mahdfrequenz, damit darf jedoch keine Verringerung der biologischen Vielfalt auf städtischen Grünflächen einhergehen
- S_09: Bei Optimierung der Straßenbeleuchtung möglichst Fokus auf Energiesparmaßnahmen legen
- W_11: Statt pauschalem Mindestfördersatz von 80% für die Neueinstellung von Personal, Mindestfördersatz nach Bereichen differenzieren (z.B. für das Personal des Klimaschutz- und Energiemanagements beträgt der Fördersatz des Landesprogramms KlimaInvest 60%, daher darf hier der Mindestfördersatz nicht über 60% liegen)
- F_01: Kommunale Entwicklungszusammenarbeit ist Teil präventiver Risikopolitik und sollte daher beibehalten werden
- F_30: Die lokale Agenda 21 ist der zentrale Pfeiler der kommunalen Nachhaltigkeitsstrategie, daher darf an dieser Stelle unter keinen Umständen gekürzt werden
- Politische Steuerung der Maßnahmen zur Digitalisierung zur Minimierung des Stromverbrauchs
- Stärkung und Ausbau regionaler Reparatur-Initiativen für Gegenstände und Geräte sowie Förderung aller Maßnahmen, die dem Erhalt, der Pflege und dem Bewahren von Gemeingütern dienen, um Neuanschaffungskosten zu vermeiden und Ressourcen zu schonen
Beibehalten der Konzeptvergabe, kein Wachstum ohne soziale und ökologische Standards
Die Neuerschließung von Flächen und der Neubau von Gebäuden, den die Stadt als Mittel der Wahl zur Bekämpfung der Haushaltsnotlage erkoren hat, soll laut der Stadtverwaltung ab sofort ohne die Bindung an soziale und ökologische Kriterien über vom Stadtrat beschlossene Konzeptvergaben erfolgen. Das darf nicht passieren, Wachstum darf es in Jena nur mit Bindung an soziale und ökologische Kriterien geben. Deshalb fordern wir:
- E_12: die Kürzung von Konzeptvergaben ersatzlos zu streichen
- Solarpflicht, Dach- und Fassadenbegrünungen, Regenwasserrückhaltung im Neubau und bei Sanierungen
- Flexible, bedarfsorientierte und leicht umnutzbare Planung
- Netto-Null bei Flächenversiegelung
- Klimaneutrale Neugebäude (Passivhausstandard, erneuerbare Wärmeversorgung über z.B. elektrische Wärmepumpen)
- Investition der Stadtwerke in Bau von Solarthermie-Anlagen zur erneuerbaren Umstellung der städtischen Fernwärmeversorgung
Kürzungen bei Investitionen in fossile Infrastruktur (Osttangente, Wiesenstraße, Parkhaus Inselplatz, Stadion)
- Investitionsplan KSJ, 4.2: Deutliche Kürzungen beim Ausbau der Autoverkehrsinfrastruktur, insbesondere Streichung folgender Großprojekte:
- 4.2.25: Streichen des Neubaus der Osttangente, dieses Vorhaben ist mit Abstand die teuerste Einzelmaßnahme im gesamten KSJ-Investitionsplan und aufgrund des Klimanotstands und der Haushaltssituation nicht zu rechtfertigen
- 4.2.8: Streichen des Neubaus des Parkhauses am Inselplatz
- 4.2.16, .22, .23: Streichen der Verlängerung der Wiesenstraße
- Investitionsplan KIJ, 2.1.14 bis 2.1.19, 2.1.21; Investitionsplan KSJ, 4.2.4: Kürzung bzw. Streichung bei Investitionen rund um Ausbau der Infrastruktur um den Stadionneubau bzw. Ausnutzen der bleibenden rechtlichen Möglichkeiten zur Verlustminimierung beim Stadionneubau
- E_11: Deutliche Erhöhung von Parkgebühren, aktuell zahlt die Stadt mehr für die Kontrollen zur Einhaltung der Parkvorschriften, als sie durch entsprechende Strafzettel und Parkgebühren wieder einnimmt. Dieser Umstand darf angesichts der restlichen Kürzungen nicht toleriert werden.
- Investitionsplan KSJ, 2.2: Keine Investitionen in Fahrzeuge mit fossilem Antrieb
- Investitionsplan KSJ, 2.3: Keine Investitionen in Maschinen, die sich nicht mindestens auf einen erneuerbaren Antrieb umrüsten lassen
- Investitionsplan KSJ, 4.1.5: Besonders auch im Hinblick auf den Hochschulstandort Jena ist es nicht hinzunehmen, dass die Stadt nur 38 T€ im Jahr für Radinfrastruktur ausgibt. Diese Mittel müssen deutlich erhöht werden.
Keine Kürzungen beim ÖPNV
- F_38: keine Streichung der kostenlosen Beförderung von Schüler*innen zu ihrer Wahlschule
- F_48: keine Streichung des Sozialtickets JenaBonus
Hinweis:
In diesem Forderungskatalog wird nach Möglichkeit auf konkrete Maßnahmenvorschläge aus dem HSK (Haushaltssicherungskonzept) verwiesen. Das passiert in Form von Kapitelangaben oder der Kodierung „?-xx“, die auch im HSK verwendet wird.