Wir fordern, dass Einflussmöglichkeiten auf Landes- und Bundesebene genutzt werden, um größere finanzielle Spielräume für Kommunen zu schaffen.

  • Einsatz für höhere Mittelzuweisung von Land und Bund
  • Einsatz für die Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, welche die Kommunen zu einer Austeritätspolitik drängen
  • Einsatz für die Möglichkeit neue Schulden aufzunehmen, um den Ausbau der kommunalen Daseinsfürsorge und den sozial-ökologischen Infrastrukturumbau zu finanzieren
  • Einsatz für die Wiedereinführung der Vermögenssteuer (und Reform der Erbschaftssteuer) auf Landesebene und für die einmalige Vermögensabgabe auf Bundesebene.
  • 3.2.D: Ergänzung der Priorisierung des Einwerbens zusätzlicher Mittel von höheren Ebenen
  • Streichung von 3.2.E: Damit unterwirft sich die Kommune selbst dem Mantra der Austeritätspolitik und gibt ihr Recht auf finanzielle Selbstbestimmung auf.

Überprüfung der Notwendigkeit der Aufstellung des HSK:

  • Es existiert eine Landesverordnung, die besagt, dass durch Corona verursachte Mindereinnahmen keine Auswirkungen auf die Genehmigungsfähigkeit kommunaler Haushalte haben. Das tatsächliche Haushaltsdefizit für 2021 liegt mit den zusätzlichen Mitteln von Land und Bund wohl im Endeffekt bei einem einstelligen Millionenbetrag, statt den ursprünglich anvisierten 20 Mio. €. Der Unterschied zwischen den prognostizierten Einnahmen für das Jahr 2021 von den Steuerschätzungen im Oktober 2019 und September 2020 liegt bei 11,2 Mio. € und damit vermutlich über dem tatsächlichen Defizit und ist wohl so gut wie vollständig auf die Pandemie zurückzuführen. Daher kann die Notwendigkeit des HSK allgemein angezweifelt werden und sollte auf jeden Fall überprüft werden.

Hinweis:
In diesem Forderungskatalog wird nach Möglichkeit auf konkrete Maßnahmenvorschläge aus dem HSK (Haushaltssicherungskonzept) verwiesen. Das passiert in Form von Kapitelangaben oder der Kodierung „?-xx“, die auch im HSK verwendet wird.

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